Panorama XL

Ehrenordnung des JBC Marl ´70 e.V.

 1.Präambel

Mit dem Ziel, Vereinsmitglieder aus gegebenem Anlaß und aufgrund besonderer Veranlassung zu ehren, wurde in der Mitgliederversammlung vom 01.11.1995 aufgrund des eingebrachten Vorstandsbeschlusses die nachfolgenden Grundsätze für die Vornahme von Ehrungen verabschiedet.
Es besteht Einigkeit darüber, daß durch die Aufstellung dieser Richtlinien zur Durchführung von Ehrungen ein Rechtsanspruch von seiten des Vereinsmitgliedes nicht hergeleitet werden kann und insoweit die Entscheidung zur Vornahme der Ehrung dem Vorstand, ggf. auch in Abstimmung mit der Mitgliederversammlung, in Einzelfällen grundsätzlich vorbehalten bleibt.
Zu berücksichtigen sind weiterhin das Gefüge des Vereins und auch die hierfür vorhandenen Vereinsmittel.
Dies vorausgeschickt, wird beabsichtigt, folgende Ehrungen gegenüber verdienten Mitgliedern, und im Einzelfall Nicht-Mitgliedern, auszusprechen:

  1. Verleihung eines vereinseigenen Ehrenbriefes
  2. Verleihung eines Vereins-Ehrenabzeichens (Ehrennadel in verschiedenen Abstufungen)
  3. Verleihung eines Vereins-Ehrenamtes
  4. Ehrung von Mitgliedern/Nicht-Mitgliedern aus gegebenen Anlaß.

2. Allgemeine Voraussetzungen

Zu Ziffer 1:
Aus Anlaß besonderer Vereinshöhepunkte (Jubiläen, größere Vereinsveranstaltungen etc.) und wegen ihres besonderen Einsatzes, darüber hinaus aber auch im Hinblick auf langjährige tatkräftige Unterstützung des Vereins, sollen an Mitglieder "Ehrenbriefe" ausgehändigt werden, die zumindest der Unterzeichnung seitens der Vorstandsschaft und ggf. des Abteilungsleiters bedürfen. Weiterhin sollen auch mit einer Urkunde besonders verdiente aktive und passive Mitglieder geehrt werden, um hierdurch die herausragenden Einzelleistungen oder aber auch die langjährige Verbundenheit bzw. das Engagement für den Verein zu würdigen.
Die Urkunde kann entweder separat oder auch ergänzend mit nachfolgenden Ehrungen ausgefertigt und überreicht werden.

Zu Ziffer 2:
Als deutlich sichtbares Zeichen der Anerkennung für verdiente Vereinsmitglieder ist darüber hinaus die Verleihung einer "Ehren-Nadel" in verschiedenen Ausführungen vorgesehen.

a) Ehrennadel in Bronze
Für besondere Verdienste und den Einsatz für den Verein kann an Mitglieder nach einer mindestens 7jährigen ununterbrochenen Vereinszugehörigkeit die Bronze-Ehrennadel verliehen werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, daß die Ehrennadel auch für eine mindestens 10jährige Mitgliedschaft im Verein an Mitglieder vergeben werden kann, wenn es sich feststellen läßt, daß das zu ehrende Mitglied sich an die vorgegebenen Vereinsstatuten gehalten hat und somit Gründe, die einer Ehrung entgegenstehen, weder aus der Person, noch in bezug auf das Zusammengehörigkeitsgefühl des Vereins entstehen.

b) Ehrennadel in Silber
Für besonders herausragende Leistungen in der Person des Mitgliedes oder aufgrund besonderen tatkräftigen Einsatzes eines Mitgliedes zur Förderung und Unterstützung des Vereins kann an Mitglieder die Ehrennadel in Silber verliehen werden. Die Ehrennadel in Silber sollte nicht vor Ablauf einer mindestens 10jährigen Mitgliedschaft verliehen werden. Sie soll insbesondere als besondere Auszeichnung an die Mitglieder vergeben werden, die bereits die Ehrennadel in Bronze erhalten haben und sich auch weiterhin aufgrund ihrer Person oder im Einsatz für den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben.
Darüber hinaus kann die Ehrennadel in Silber auch an Vereinsmitglieder vergeben werden, die bereits 15 Jahre dem Verein angehören und durch die lange Mitgliedschaft die besondere Verbundenheit mit dem Verein dokumentiert haben.

b) Ehrennadel in Gold
Für besonders hervorragende Einzelleistungen oder aber langjährige, aktive Förderung des Vereins kann die Ehrennadel in Gold an Mitglieder vergeben werden, wenn diese mindestens eine 20jährige ununterbrochene Vereinsmitgliedschaft nachweisen können und ersichtlich ist, daß sie durch ihr Wirken den Verein in besonderer Weise gefördert haben. Für den besonderen,verdienstvollen Einsatz ist die Verleihung der Ehrennadel in Gold insbesondere auch dann vorgesehen, wenn bereits die Vereins-Ehrennadeln in Bronze/Silber schon vergeben wurden.
Darüber hinaus kann die Ehrennadel in Gold auch an Vereinsmitglieder verliehen werden, wenn diese mindestens 25 Jahre dem Verein als Mitglied angehören und gegen die Erteilung dieser besonderen Auszeichnung keine sonstigen Bedenken bestehen.

 

3. Vereins-Förderer

Die Vereins-Ehrennadel in der Fassung "Bronze", "Silber", "Gold" kann zudem auch an besondere Förderer des Vereins vergeben werden, wobei eine Mitgliedschaft im Einzelfall wegen der besonderen Verdienste, Einsatz für den Vereinszweck, nicht Voraussetzung sein muß. Für nicht-Mitglieder bedarf es eines ausdrücklichen Beschlusses der jeweiligen Mitgliederversammlung.

4. Für das Vereins-Ehrenamt

Aufgrund langjähriger aktiver Vereinsarbeit als Inhaber eines Vereinsamtes kann Mitglieder, die sich für bestimmte in der Satzung vorgesehene Ämter als besonders geeignet erwiesen haben, für diese Position nach offiziellem Ausscheiden aus dem Amt und als Dank für besondere Pflichterfüllung, die Auszeichnung als Ehrenamt verliehen werden.
Die Verleihung eines Ehrenamtes berechtigt das Mitglied, auch weiterhin beratend an Vorstands-/Ausschußsitzungen teilzunehmen.

5. Ehrungen aus sonstigen Anlässen

Der Vorstand ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftsfähigkeit, im Interesse des Vereins sonstige Ehrungen der Vereinsmitglieder aus bestimmten Anlässen (Jubiläen, Hochzeiten etc. ) vorzunehmen.

6. Aberkennung

Die Aberkennung eines Ehrenamtes aufgrund vereinsschädigenden Verhaltens entgegen dem Satzungszweck, kann nur in Eilfällen von seiten des Vorstandes vorläufig ausgesprochen werden; die Aberkennung bedarf jedoch grundsätzlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Vorstehende Grundsätze wurden von der Mitgliederversammlung vom 01.11.1995 ausdrücklich gebilligt.

Für die Richtigkeit:

1.Vorsitzender
Protokollführer

 
 
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