Geschäftsordnung der Jiu-Jitsu Abteilung des JBC Marl ´70 eV
1. Geltungsbereich
1.1 Die Geschäftsordnung ist für die Abteilung Jiu-Jitsu des JBC Marl ´70 eV gültig.
1.2 Die Abteilung Jiu-Jitsu ist eine Gliederung des JBC Marl ´70 eV. Alle ihren Sport und ihre Verwaltung betreffenden Aufgaben erledigt sie in eigener Verantwortung.
2. Organe
Die Organe der Abteilung Jiu-Jitsu sind:
- die Abteilungsversammlung
- der Leiter der Jiu-Jitsu Abteilung
- die technische Kommission
3.Aufgaben
3.1 Abteilungsversammlung
Die Abteilungsversammlung ist das höchste Gremium der Abteilung Jiu-Jitsu.
Die Abteilungsversammlung legt die Richtlinien für die Arbeit des Leiter der Jiu-Jitsu Abteilung und der technischen Kommission fest.
Sie findet mindestens einmal im Jahr statt.
Die Einladung erfolgt durch Aushang mindestens zwei Wochen vor der Versammlung.
Es hat jedes Mitglied ab 16 Jahre 1 Stimme. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist ein Erziehungsberechtigter mit einer Stimme unabhängig von der Kinderanzahl stimmberechtigt.
Die Mitgliederversammlung wählt für zwei Jahre :
- den Leiter der Jiu-Jitsu Abteilung
- den Mattenwart
- den Pressesprecher
3.2 Der Leiter der Jiu-Jitsu Abteilung
Der Leiter ist für die geordnete Durchführung des Sportverkehrs der Abteilung verantwortlich und vertritt die Abteilung gegenüber dem JBC Marl ´70 eV.
3.3 Die technische Kommission
Sie ist für die Erstellung, Durchführung und Überwachung des Trainingsplanes zuständig.
Sie setzt sich aus den 5 höchstgraduierten (Jiu-Jitsu) Mitgliedern der Abteilung zusammen (Freiwillige Teilnahme).
